AGB‘s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 17.08.2019
§1 Verhalten auf dem HuTa-Gelände
a) Auf dem Gelände sind den Anweisungen von mir und meinen Mitarbeitern dringend Folge zu leisten
b) Die beiden separaten Eingangstore sollen ein Ausbüxen der Hunde verhindern. Es ist von jedem darauf zu achten, dass immer nur ein Tor geöffnet ist und das andere verschlossen.
§2 Aufnahmebedingungen
a) Nur Hunde die einen gültigen Impfschutz (SHPPiLT) und eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht. Die Nachweise müssen am Probetag, sowie jederzeit auf Anfrage vorgelegt werden.
b) Hunde mit akuten und ansteckenden Krankheiten sind von der Betreuung ausgeschlossen. Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, muss der Hundehalter dies mitteilen. Wenn eine Erkrankung während der Betreuungszeit auftreten oder entdeckt werden sollte, behalte ich mir vor, die Betreuung abzubrechen und der Hund muss abgeholt werden. Im akuten Bedarfsfall wird ein Tierarzt bestellt, die Kosten hierfür trägt der Hundehalter. Die HuTa Pfotenfreunde übernimmt keine Haftung für Erkrankungen und deren Folge.
c) Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen. Wenn eine läufige Hündin dennoch zur Betreeung abgegeben wird übernimmt die HuTa Pfotenfreunde keinerlei Haftung für die möglichen Folgen, wie Deckung oder Beißereien der anderen Hunde. Die hieraus entstehenden Kosten sind allein von dem Hundehalter der läufigen Hündin zu tragen. Auch für die Zeit vor und nach der Läufigkeit (attraktives Riechen der Hündin) übernimmt der Hundehalter die entstehenden Kosten und ist für die Folgen verantwortlich.
d) Unverträgliche Hunde sind von der Betreeung ausgeschlossen. Dies kann am Probetag oder auch im späteren Verlauf auffallen.
e) Die HuTa Pfotenfreunde behält sich vor, Hunde die sich unwohl fühlen oder mit der Gruppenbetreuung nicht zurecht kommen, zu jeder Zeit auszuschließen
f) Unverbesserliche Dauerkläffer können, aus Rücksicht zu den direkten Nachbarn, zu jeder Zeit von der Betreuung ausgeschlossen werden.
§3 Fotos/Videos und weitere Urheberrechte
a) HuTa Pfotenfreunde verwendet Fotos und Videos die während der Betreuungszeit entstehen zu Werbezwecken
b) Die Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung bleiben unbenommen
§4 Haftungsausschluss
a) Sollte es durch Streiterein zu Verletzungen unter den Hunden kommen, sind die Behandlungskosten von dessen Haltern bzw. der Hundehalterhaftpflichtversicherung zu tragen. Für die Feststellung, welcher Hund angegriffen hat, gilt meine Aussage bzw. die meiner Vertretung.
b) Das Gelände der HuTa ist rundherum eingezäunt, sollte ein Hund dennoch entwischen, haftet der Hundehalter mit den hälftigem entstandenen Kosten. Die andere Hälfte wird von der HuTa Pfotenfreunde übernommen.
c) Die HuTa Pfotenfreunde schließt jegliche Haftung auf Schadensersatz aus.
d) Sollte während der Betreuungszeit bei einem Hund der Impfschutz erlischen, trägt der Halter des betreffenden Tieres für alle auftretenden Folgen die volle Verantwortung.
e) Sollte im Verlauf der Betreuung die Hundehalterhaftpflichtversicherung erlöschen oder gekündigt werden, haftet der Halter selbst für durch den Hund entstandenen Schäden.
§5 Vertragliche Richtlinien
a) Jeder gewünschte Betreuungstag muss vorab gebucht werden. Hierbei sind Bring- und Abholzeit festzulegen. Die Betreuung ist möglich von Montag-Freitag von 07.00-18.00 Uhr.
b) Per Monatsabonnement buchen Sie langfristig bestimmte Tage in der Woche für Ihren Hund. Die Monatsgebühr ergibt sich aus den gewünschten Tagen pro Woche und ist je zum Ersten eines Monats zu bezahlen. Aus den Monatspreisen sind Feiertage und Urlaubszeiten der HuTa Pfotenfreunde pro Jahr bereits rausgerechnet. Für die dauerhafte Reservierung Ihres Platzes ist daher eine durchgehende Buchung nötig. Eine Umbuchung oder Absage Ihrer Reservierung ist je zum 20ten für den Folgemonat möglich.
c) Für die flexible Nutzung unseres Angebots steht Ihnen eine 10er Karte zur Verfügung. Die Anzahl der zu betreuenden Hunde sind begrenzt, so dass durch deren Erwerb kein Anspruch auf bestimmte Tage besteht. Die einzeln gebuchte Tage können je bis Freitags 16:00 Uhrfür die Folgewoche storniert werden. Anderenfalls wird die gesamte Buchung entsprechend abgerechnet.
d) Sie vertrauen mir Ihren Hund an und überlassen mir damit auch die Entscheidung, wann ich im Bedarfsfall einen Tierarzt zur Rate ziehe. Die entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
e) Sollte ein Hund nicht zur gebuchten Zeit, also bis 15 oder 18 Uhr abgeholt werden, wird die Verspätung mit je 5€ je angefangener halben Stunde in Rechnung gestellt.
f) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB für ungesetzlich, nichtig oder nicht anwendbar befunden werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt und vollständig gültig.
g) Gerichtsstand ist Duisburg